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DIE WEINBAUGEBIETE
Die Wachau, das Kremstal, das Kamptal, das Traisental, das Weinviertel, Wagram, das Carnuntum, die Thermenregion, Burgenland, die Steiermark
Mit ca. 57000 Hektaren hat Österreich nur halb soviel Rebfläche wie Deutschland und der gegenwärtig erzeugte Ertrag liegt deutlich unter der von der Weinbauregion Bordeaux.
DIE QUALITÄTSHIERARCHIE FÜR DIE WEINE ÖSTERREICHS
Gemessen wird mit der „Klosterneuburger-Mostwaage“ (1 KMW = 4,86 Oechsle). Die Umrechnung KMW x 5 ist für einen Überschlag ziemlich genau.
Tafelwein,
muß eine Mindestreife von 13 KMW (63 Oe) aufweisen. Landwein darf höchstens einen Alkholgehalt von 11,5 Vol.% haben, sowie einen Gehalt von unvergorenem Zucker von höchstens 6 Gramm pro Ltr. Der Wein darf nur aus einem Anbaugebiet stammen.
Qualitätswein
nur zugelassene Qualitätsrebsorten, Trauben nur aus einem Anbaugebiet, Mindestmostgewicht 15 KMW, oder mit einer maximalen Aufbesserung auf 19 KMW bei Weisswein und 20 KMW bei Rotwein. Der Höchstertrag ist durch Verordnung festgelegt. Ebenso müssen Mindestwerte bei Extrakt, Alkohol, Asche, Säure erfüllt werden. Nur mit staatlicher Prüfnummer.
Kabinett
darf nur für Qualitätswein verwendet werden, wenn er mindestens 17 KMW = 83,5 Oe, der Most nicht verbessert worden ist, mehr als 9 Gramm Restzucker aufweist und der Alkoholgehalt nicht über 12,7% liegt.
Prädikatsweine wie Spätlesen und Auslesen
müssen in der jeweils geltenden Art und Reife geerntet werden und dürfen nicht aufgebessert werden. Sie müssen der Eigenart der Qualitätsstufe entsprechen, dürfen nur eigene Restsüße enthalten, einen Jahrgang und die Rebsorte tragen. Die Ernteabsicht muß täglich bis 09 Uhr gemeldet werden. Spätlesen dürfen nicht vor dem 1.März, alle anderen nicht vor dem 1. Mai in den Verkauf gebracht werden.
Spätlese mindestens19 KMW, Auslese mindestens 21 KMW, Eiswein mindestens 25 KMW, Ausbruch 27 KMW, Trockenbeerenauslese 30 KMW.
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Österreich
DIE WEINBAUGEBIETE
Die Wachau, das Kremstal, das Kamptal, das Traisental, das Weinviertel, Wagram, das Carnuntum, die Thermenregion, Burgenland, die Steiermark
Mit ca. 57000 Hektaren hat Österreich nur halb soviel Rebfläche wie Deutschland und der gegenwärtig erzeugte Ertrag liegt deutlich unter der von der Weinbauregion Bordeaux.
DIE QUALITÄTSHIERARCHIE FÜR DIE WEINE ÖSTERREICHS
Gemessen wird mit der „Klosterneuburger-Mostwaage“ (1 KMW = 4,86 Oechsle). Die Umrechnung KMW x 5 ist für einen Überschlag ziemlich genau.
Tafelwein,
muß eine Mindestreife von 13 KMW (63 Oe) aufweisen. Landwein darf höchstens einen Alkholgehalt von 11,5 Vol.% haben, sowie einen Gehalt von unvergorenem Zucker von höchstens 6 Gramm pro Ltr. Der Wein darf nur aus einem Anbaugebiet stammen.
Qualitätswein
nur zugelassene Qualitätsrebsorten, Trauben nur aus einem Anbaugebiet, Mindestmostgewicht 15 KMW, oder mit einer maximalen Aufbesserung auf 19 KMW bei Weisswein und 20 KMW bei Rotwein. Der Höchstertrag ist durch Verordnung festgelegt. Ebenso müssen Mindestwerte bei Extrakt, Alkohol, Asche, Säure erfüllt werden. Nur mit staatlicher Prüfnummer.
Kabinett
darf nur für Qualitätswein verwendet werden, wenn er mindestens 17 KMW = 83,5 Oe, der Most nicht verbessert worden ist, mehr als 9 Gramm Restzucker aufweist und der Alkoholgehalt nicht über 12,7% liegt.
Prädikatsweine wie Spätlesen und Auslesen
müssen in der jeweils geltenden Art und Reife geerntet werden und dürfen nicht aufgebessert werden. Sie müssen der Eigenart der Qualitätsstufe entsprechen, dürfen nur eigene Restsüße enthalten, einen Jahrgang und die Rebsorte tragen. Die Ernteabsicht muß täglich bis 09 Uhr gemeldet werden. Spätlesen dürfen nicht vor dem 1.März, alle anderen nicht vor dem 1. Mai in den Verkauf gebracht werden.
Spätlese mindestens19 KMW, Auslese mindestens 21 KMW, Eiswein mindestens 25 KMW, Ausbruch 27 KMW, Trockenbeerenauslese 30 KMW.
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